Aus gegebenem Anlass möchten wir Euch die Möglichkeit geben, einen kurzen Einblick in so eine „Fahrzeugschlange“ von Hilfskräften zu erhaschen. Diese sind zur Zeit vielfach in Europa unterwegs.
Feuerwehren, Rettungsdienste, Polizei oder die Bundeswehr sind häufig im Konvoi (auch Verband genannt) unterwegs. Doch kaum ein Autofahrer weiß, wie er sich bei einer Begegnung verhalten soll.
Ziel eines solchen geschlossenen Verbandes ist, dass alle dazugehörigen (Einsatz-)Kräfte zu einem festgelegten Zeitpunkt an einem festgelegten Ort eintreffen und dort tätig werden können. Aus diesem Grund unterstehen die Fahrzeuge eines Verbands einer einheitlichen Führung (in der Regel das erste Fahrzeug in der Kolonne) und einer einheitlichen Kennzeichnung (Flaggen).
Woran erkenne ich eine Kolonne?
Alle zum Verband gehörigen Fahrzeuge sind mit einer Fahne (meist an der linken Fahrzeugseite angebracht) gekennzeichnet. Alle außer das letzte Fahrzeug führen eine blaue Fahne. Das letzte zum Verband gehörende Fahrzeug ist mit einer grünen Fahne versehen, damit das Ende der Kolonne klar erkennbar ist. In der Regel fahren entweder alle Fahrzeuge mit Blaulicht, oder nur das erste und das letzte Fahrzeug. Manchmal ist auf dem letzten Fahrzeug auch ein Schild mit der Aufschrift „Achtung Kolonne“ angebracht.
Welche Rechte hat so ein Verband?
Verkehrsrechtlich gilt die gesamte Kolonne als ein Fahrzeug. Ein geschlossener Verband darf also komplett bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug sie noch bei Grün geschafft hat. Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren gilt: Die Kolonne darf stets zusammenbleiben. Das bedeutet auch: Ein Unterbrechen der Kolonne durch „Reinquetschen“ ist nicht erlaubt.
Wieso fahren die nicht schneller?
Die Marschgeschwindigkeit liegt in der Regel bei 70 Km/h auf Autobahnen. Dabei handelt es sich um eine Geschwindigkeit, die auch LKW oder ältere Fahrzeuge fahren können. Ziel ist es, dass alle sich mit der gleichen Geschwindigkeit fortbewegen und keine großen Lücken zwischen den Fahrzeugen entstehen.
Darf ich eine Kolonne überholen?
Ja, aber nur „in einem Rutsch“, ohne sie durch Einscheren zu trennen. Das geht fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen.
Was gilt an Ein- oder Ausfahrten von Autobahnen?
Auch hier darf man sich streng genommen nicht in eine Kolonne quetschen.
Muss ich einer Kolonne im Stau Platz machen?
Nur, wenn es sich um Einsatzfahrzeuge handelt, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. In diesem Fall ist idealerweise schon eine Rettungsgasse frei.
Das Video stammt vom 1. Abmarsch des Hilfeleistungskontingents „Hochwasser/Pumpen – mit Ergänzung“ aus dem Landkreis Miltenberg. Dieses ist am heutigen Morgen nach Rheinland-Pfalz aufgebrochen und beinhaltet auch Mannschaft, Fahrzeug und Gerät von unserem Standort in Kleinheubach.
Quelle: H. Neef
Infotext „Verband“: Feuerwehr Helferskirchen
Eure Freiwillige Feuerwehr Kleinheubach