Stellen Sie sich vor, es brennt und Sie finden den Fluchtweg nicht oder er ist versperrt. Es liegt in der Natur des Menschen, nicht das Schlimmste anzunehmen oder mit solchen Notfällen zu rechnen. Wir können uns ja auch nicht ständig sorgen. Aber mit ein paar kleinen Vorsichtsmaßnahmen sorgen wir vor, wenn´s mal „brenzlig“ wird. Hier bekommen Sie Tipps rund um Fluchtwege.
Brennt es in Ihrem Haus oder im Gebäude, in dem Sie sich befinden, so müssen Sie sich so schnell und sozial (also mit Rücksicht und ohne andere zu gefährden) wie möglich in Sicherheit begeben. Im Idealfall verlassen Sie das Gebäude über die ausgewiesenen Fluchtwege und begeben sich zu einem Sammelplatz, um die Rettungskräfte nicht zu behindern und damit Sie sich nicht selbst gefährden. In bestimmten Fällen ist es daher sinnvoll, in ihrem nicht betroffenen Gebäudeabschnitt zu bleiben und die Brand- und Rauchabschottung (Brandabschnitte) nicht zu durchbrechen und damit sich und andere akut zu gefährden. In jedem Fall: Bewahren Sie bitte Ruhe und überlegen Sie.
Ist Ihr Fluchtweg versperrt (Feuer, Einsturz oder insbesondere auch RAUCH), so machen Sie sich an einem Fenster / Balkon bemerkbar, damit die Feuerwehr Sie über Leitern retten kann. Schließen Sie Türen und dichten Sie Schlitze notfalls mit nassen Handtüchern ab, damit der Rauch so lange als möglich vor der Tür bleibt. Versuchen Sie auf keinen Fall, einen verrauchten Bereich zu durchdringen. Nach wenigen Atemzügen fallen Sie in Ohnmacht und es droht akute Erstickungsgefahr. Außerdem erschwert es den Rettungskräften, Sie zu suchen und zu retten.
Funktionsfähige Flucht- und Rettungswege sind lebenswichtig!
Damit Sie im Notfall das Gebäude schnell verlassen können, müssen alle Flucht und Rettungswege im Haus funktionsfähig und frei von „Gerümpel“ sein. In der Regel wird das Treppenhaus Ihr üblicher Fluchtweg sein. Im Falle eines Brandes dürfen keine Aufzüge benutzt werden! Als zweiter Rettungsweg sind zumeist Fenster und Balkone (Rettung über Leitern) vorgesehen, in vielen öffentlichen Gebäuden / Beherberungsbetrieben gibt es meist noch ein weiteres Flucht-Treppenhaus. Neben den baulichen Anforderungen an das Treppenhaus, können auch Sie dazu beitragen, dass das Gebäude im Fall eines Falles schnell und ohne weitere Gefährdung verlassen werden kann.
Unsere Tipps & Hinweise:
- Das Treppenhaus nicht als Abstell- bzw. Lagerplatz missbrauchen.
- Türen zum Treppenhaus und Brandschutztüren (Brandabschnitte!) nicht offen stehen lassen. Solche Türen keinesfalls verkeilen!!!
- Keine Fluchtwegsschilder entfernen oder „unsichtbar“ machen. Defekte, beleuchtete Beschilderung melden / erneuern lassen.
- Sich mit den Rettungsplänen und Fluchtwegen im Vorfeld vertraut machen, insbesondere bei fremden Gebäuden (Hotels, Kurkliniken etc.). Solche Pläne hängen öffentlich in jedem Stockwerk aus! Orientieren Sie sich, sobald Sie einen neuen Übernachtungsplatz beziehen.
- Parken Sie nicht in Flucht- und Rettungswegen, insbesondere nicht in Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienste! Unter Umständern verhindern Sie, dass die Drehleiter aufgestellt und in Betrieb genommen werden kann: Wenn Sie durch Falschparken eine Rettung verhindern und dabei ein Mensch zu Schaden oder ums Leben kommt, haben Sie mit ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Im Brandfall:
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Ruhe bewahren: Erst denken, dann handeln!
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Folgen Sie in jedem Falle den Anweisungen der Brandschutzbeauftragten im Hause bzw. der Feuerwehr!
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Verlassen des Gebäudes nötig und möglich (Gefährdung)
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Keinen Aufzug benutzen!
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Kürzesten bzw. ausgezeichneten bzw. freien Fluchtweg wählen und am Sammelplatz verbleiben
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Helfen Sie bitte hilfsbedürftigen Personen, sofern Sie sich nicht selbst gefährden. Ansonsten informieren Sie die Brandschutzbeauftragten oder die Feuerwehr, wo genau (Zimmer, Etage, Gebäudeabschnitt) sich noch hilflose Personen befinden!
Sollte bei einem Brand das Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, werden von der Feuerwehr Leitern als „zweiter Rettungsweg“ zur Rettung der gefährdeten Personen eingesetzt. Machen Sie in diesem Fall am Fenster bzw. auf dem Balkon auf sich aufmerksam.
Noch eine Bitte: Nutzen Sie Übungen und auch Alarme (z.B. Brandmeldeanlage), die sich vielleicht bei Überprüfung als Fehlalarm herausstellen, um auch selbst das richtige Verhalten einzuüben. Es nützt Ihnen nichts, wenn Sie schon mehrfach von einem Alarm genervt oder es albern fanden, das Richtige zu tun, wenn Sie im Realfall dann in Panik geraten oder ums Leben kommen.
Noch eine weitere Bitte in eigener Sache: Oft erleben wir bei Alarmierung durch Brandmeldeanlage, dass der Hinweis zur geordneten Räumung nicht ernst genommen wird und im Gebäude umherspaziert wird. Und ebenso oft beschweren sich zahlreiche Menschen über den Lärm, den das ganze macht, und dass wir doch zuerst den Lärm ausschalten sollen, wenn wir denn „endlich“ da sind. Der Alarm soll unangenehm sein, den er sagt Ihnen deutlich: „ALARM – RAUS HIER!“, das geht „säuselnd“ schlecht. Wir haben den Alarm in der Regel auch nicht verursacht, sondern sind die Helfer. Daher fehlt uns ein klein wenig Verständnis, wenn manche Bürger uns in solchen Fällen mit unreflektierten Kommentaren oder Fehlverhalten von der Arbeit abhalten. Da Sie nicht dazugehören, helfen Sie uns, solchen Leuten dezent darauf hinzuweisen, dass deren Verhalten deplatziert ist.
Wir nehmen uns nicht wichtiger als Ihr Leben!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre Feuerwehr.
Autoren:
Winfried Zylenas (Feuerwehr Kerbersdorf)
Brandmeister
Frank L. Seidl (Feuerwehr Ahl)
Brandmeister