Wenn das Wetter verrückt spielt… |
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…kann sich die Feuerwehr auf unruhige Stunden gefasst machen. Denn wenn Sturm, Gewitter oder Starkregen aufkommen, sind meist eine Vielzahl von unwetterbedingten Einsätzen nicht weit. Durch den Klimawandel nimmt die Bedrohung von Wetterextremen zu. Auch in Ebersbach treten Unwetter mittlerweile mit erscheckender Regelmäßigkeit auf. Doch nicht nur die Feuerwehr muss mit den Einsätzen fertig werden, auch die Bürger sollten entsprechend vernünftig bei einer extremen Wetterlage agieren. Wann Sie die Feuerwehr rufen können Bei einem schweren Unwetter gehen schlagartig eine Vielzahl an Notrufen in der Feuerwehrleitstelle ein. Die Einsatzkräfte vor Ort stellen dann aber oft fest: Fehlalarm, kein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich. Viele der Alarme sind vermeidbar, Fahrzeuge und Personal unnötig gebunden, die ohnehin überlastete Leitstelle hätte nicht belegt werden müssen. Überlegen Sie bitte deshalb unbedingt vor den Wählen des Notrufes: Ist die Anforderung der Feuerwehr wirklich notwendig? Das Auspumpen eines Kellers macht erst bei einer Wassertiefe von zehn Zentimetern Sinn, da unsere Pumpen bei niedrigen Wasserständen zu viel Luft ansaugen. Sollte eines Tages der Wasserstand in Ihrem Keller unter dieser Grenze liegen, müssten Sie leider selbst zu Eimer und Lumpen greifen. Prüfen Sie, ob eventuell Abflüsse verstopft sind, durch die das Wasser einfach abfließen kann. Bei erheblichen Mengen Wasser stellen Sie bitte den Strom in den betroffenen Räumen ab. Bitte beachten Sie, dass das Auspumpen eines Kellers durch die Feuerwehr zu den gebührenpflichtigen Einsätzen gehört. Im Fall von abgerissenen Ästen gilt: Können Sie den Ast vielleicht selbst gefahrlos von der Straße ziehen? Der Einsatz der Feuerwehr ist nur dann erforderlich, wenn erheblicher Kraft- oder Maschinenaufwand (Motorsägen, Drehleiter, etc.) zur Beseitigung des Hindernisses notwendig ist. Reinigungsarbeiten von kleinem Geäst sind nicht Aufgabe der Feuerwehr. Bitte sichern Sie eventuelle Gefahrenstellen bis zum Eintreffen von Einsatzkräften ab (Warndreieck, Warnblinker). Umgestürzte Bäume werden von der Feuerwehr nur dann entfernt, wenn eine unmittelbare Gefährdung für Verkehr, Sachwerte oder Personen besteht. Zum Beispiel, wenn die Bäume auf Streßen oder Häuser gekippt sind, oder zu kippen drohen. Die Feuerwehr greift nicht ein, wenn Bäume auf Privatgrundstücken umgestürzt sind – es sei denn es liegt eine Gefährdungslage vor. Ansonsten ist das ein Fall für den Gärtner – und hat sicherlich auch etwas Zeit… Bitte beachten Sie: auch die Einsätze zur Beseitigung von Sturmschäden sind gebührenpflichtig. |